Ab 01.01.2020: Aus KV-Freigrenze wird Freibetrag
Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2020 gilt nur bei der Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Es ist nur noch der Teil des Versorgungsbezuges beitragspflichtig, der den neu eingeführten Freibetrag von 159,25 Euro übersteigt. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich. [ … weiterlesen … ]