Anwartschaftsbescheinigung

Wie werde ich laufend über den Stand meiner Ansprüche unterrichtet?

Nach Abschluss eines Kalenderjahres meldet der Arbeitgeber den Umfang der Entgeltumwandlung über die gemeinsame Datenbankschnittstelle. Wenn von allen Arbeitgebern entsprechende Meldungen eingegangen sind, führt die ukdgb eine Versicherungsmeldung beim Rückdeckungsversicherer (HPR) durch. Im Anschluss daran werden dort die entstandenen Ansprüche festgestellt und können sodann auf einer Anwartschaftsbescheinigung ausgewiesen werden, die dem Arbeitgeber von der udkgb zur Weitergabe an die Begünstigten übermittelt wird.