Fälligkeit

Wann erhalte ich eine Leistung aus der Entgeltumwandlung?

Die Unterstützungsleistung wird zur Zahlung fällig, wenn ein Unterstützungsfall eingetreten und das Arbeitsverhältnis beendet worden ist. Ein Unterstützungsfall tritt zu Beginn des Kalendermonats ein, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nach deutschem Recht erfüllt sind. Bei der Erwerbsminderungsunterstützung ist eine Wartezeit von fünf Jahren zu beachten.