Jobwechsel

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ihr Rentenanspruch ist nach dem Betriebsrentengesetz unverfallbar und kann Ihnen nicht mehr genommen werden. Ist auch der neue Arbeitgeber im gewerkschaftlichen Umfeld angesiedelt und Kassenmitglied der ukdgb, kann die Entgeltumwandlung dort fortgesetzt werden. Anderenfalls bleibt der Anspruch bis zum Rentenfall beitragsfrei bestehen.