Abschläge

Wenn ich die Altersrente vorzeitig beziehe, muss ich dann auch mit Abschlägen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen?

Nein. Rentenabschläge für den vorzeitigen Bezug einer Altersrente sind im Vorsorgemodell der ukdgb nicht vorgesehen. Alle im Laufe der Jahre erworbenen Rentenbausteine sind auf den Bezug ab dem 62. Lebensjahr (sofern die Voraussetzungen vorliegen) kalkuliert. Wird eine Altersrente erst nach diesem Zeitpunkt beansprucht, erhöht sich die ukdgb-Leistung sogar noch um attraktive Zusatzbausteine, weil die nicht abgerufene Rente wie ein wieder eingezahlter Beitrag behandelt wird.