Infos für Begünstigte (Anwärter/Rentner)


Datenschutz

Vor dem Hintergrund der seit dem 25. Mai 2018 auch im nationalen Recht wirksamen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sich auch bei der ukdgb einige Anpassungen ergeben.

Nach Artikel 13 und 14 der DSGVO informieren wir unsere Begünstigten (Anwärter/Rentner) zusätzlich darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir unsere Begünstigten über ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen sie sich diesbezüglich wenden können.

Das Dokument kann hier heruntergeladen werden:
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der ukdgb

Als Nutzer unserer Website finden Sie die hierfür relevante Online-Datenschutzerklärung auf dieser Seite.


Lesehilfe zur jährlichen Anwartschaftsbescheinigung

Für Begünstigte mit Anwartschaften aus der Versorgungsordnung 1995 (VO 95) oder der Richtlinie zur Versorgung durch Entgeltumwandlung (RLEntgU) erstellt die ukdgb zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres eine Anwartschaftbescheinigung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber für das betreffende Kalenderjahr gemeldeten Daten. Sofern eine frühere Zusage (bspw. UR 83 oder UR 88) durch die VO 95 abgelöst wurde, enthält die Anwartschaftsbescheinigung im Idealfall (denn nicht immer ist das gewährleistet) auch die Teilanwartschaft („Besitzstand“) aus der abgelösten Regelung.

Um die bewusst kompakt gehaltene Anwartschaftsbescheinigung verständlicher zu machen, haben wir zusammen mit einem Betriebsrat eine „Lesehilfe“ entwickelt. Diese kann auf dieser Seite angesehen werden.