Überblick über unsere Mitglieder (Arbeitgeber)

Mitglieder“ der Unterstützungskasse sind satzungsgemäß in erster Linie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die den DGB tragenden Gewerkschaften. Sonstige Einrichtungen des DGB und seiner Gewerkschaften können auch Mitglieder der ukdgb sein bzw. werden, soweit sie unmittelbar gewerkschaftlichen Zwecken dienen.

Als „Begünstigte“ werden hier die Beschäftigten der oben genannten Arbeitgeber bezeichnet, denen unter Einbeziehung der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt wurde.

Einige Kassenmitglieder sind nachstehend aufgeführt. Wenn Sie als gewerkschaftliche Einrichtung Interesse an einer Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse des DGB e.V. haben, setzen Sie sich mit der mit uns in Verbindung.