
Willkommen bei der Unterstützungskasse des DGB e.V.
Wir sind seit über 70 Jahren der betriebliche Versorgungsträger des Deutschen Gewerkschaftsbundes, seiner Mitgliedsgewerkschaften und deren Einrichtungen.
In Zusammenarbeit mit den uns tragenden Arbeitgebern betreuen wir die Anwartschaften und Leistungen von rund 25.000 ehemaligen und aktiven Beschäftigten sowie deren Angehörigen.
- Keithstr. 1, 10787 Berlin
- 030 236092-0
- 030 236092-19
- info@ukdgb.de
Unsere Mitglieder (Arbeitgeber)
Mitglieder der Unterstützungskasse sind satzungsgemäß in erster Linie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die den DGB tragenden Gewerkschaften.
Sonstige Einrichtungen des DGB und seiner Gewerkschaften können auch Mitglieder der ukdgb sein bzw. werden, soweit sie unmittelbar gewerkschaftlichen Zwecken dienen.
Informationen aus unserem Blog
Nutzung der Fünftelregelung bei Kapitalauszahlungen
Wird die Leistung der Unterstützungskasse (ukdgb) als Kapital gezahlt, gilt diese gewöhnlich als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Es gilt […]
Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege Zum 1. Juli 2023 hat sich der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von 3,05 % auf […]
Wir sind umgezogen
Die Geschäftsstelle der Unterstützungskasse des DGB e.V. ist am 27. Februar 2023 umgezogen. Beachten Sie bitte bei Postsendungen unsere neue Anschrift: Unterstützungskasse des DGB e.V. Keithstraße […]
Ab 01.01.2020: Aus KV-Freigrenze wird Freibetrag
Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung Seit dem 01.01.2020 haben Betriebsrentner, die pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, Anspruch auf einen Freibetrag. Es […]
Beachtung von Mitwirkungspflichten
Wer Unterstützungsleistungen beantragt oder erhält, hat Zu den Mitwirkungspflichten als ukdgb-Rentner gehört es u.a., uns über die aktuelle Postanschrift zu informieren. Bei Änderungen idealerweise zeitnah. Werden […]
BAG bestätigt Altersabstandsklausel bei der Hinterbliebenenversorgung
Im zugrundeliegenden Fall (3 AZR 43/17) klagte eine Witwe, die mehr als 15 Jahre jünger als ihr verstorbener Mann ist, auf eine höhere Witwenrente aus einer […]