Änderung

Wenn ich mich jetzt auf einen Umwandlungsbetrag festlege, kann ich diesen später noch ändern?

Grundsätzlich ist die Änderung des Umwandlungsbetrages möglich. Allerdings spricht der Gesetzgeber bei Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) von „gleichbleibenden oder steigenden Beiträgen“. Die Finanzverwaltung hat jedoch in entsprechenden Rundschreiben klargestellt, dass der Umwandlungsbetrag unter bestimmten Umständen grundsätzlich (bspw. verringertes Einkommen durch Teilzeit) oder aus freien Stücken einmalig reduziert werden kann. Nach der Reduzierung sollte jedoch die Umwandlung auf diesem Niveau fortgesetzt oder gegebenenfalls vollständig beendet werden.