Ausscheiden

Kann ich meine Entgeltumwandlung auch nach dem Ausscheiden fortsetzen?

Unsere Entgeltumwandlung setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Kassenmitglied der udkgb voraus. Endet dieses, kann die Entgeltumwandlung – anders als bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis ohne Gehaltszahlung – nicht weitergeführt werden. Der unverfallbare Anspruch bleibt in diesem Fall bei der ukdgb bis zum Rentenfall bestehen.