Förderung

Wird die Entgeltumwandlung staatlich gefördert?

Sie können Teile Ihres Gehalts ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben, die sonst Ihr Nettogehalt schmälern, für Ihre Altersvorsorge einsetzen. In diesem Umfang ist jede Entgeltumwandlung staatlich gefördert. Besondere Zulagen wie bspw. bei der Riester-Rente gibt es jedoch nicht.