Kosten

Entstehen für mich Kosten?

Nein. Die Kosten (Verwaltungskosten der ukdgb sowie die Beiträge zur Insolvenzsicherung) trägt ausschließlich Ihr Arbeitgeber. Der Rückdeckungsversicherer verwendet lediglich 1,2 % der Beitragseinnahmen als Verwaltungsaufwand – das ist ein geringer Anteil, der in der deutschen Versicherungslandschaft seinesgleichen sucht und sicher auch nur durch die Konstruktion der HPR als Firmenpensionskasse zu erreichen ist.