Steuerfreiheit

Wie werden die Beiträge und Renten besteuert?

Bei der Unterstützungskasse erfolgt die Besteuerung nachgelagert. Die Beiträge zur Entgeltumwandlung sind steuerfrei. Die Renten werden dagegen voll besteuert. Bei Versorgungsbezügen gemäß § 19 Abs. 2 EStG wird ein Versorgungsfreibetrag, ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag zusätzlich berücksichtigt. Der Lohnsteuerabzug erfolgt nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte.