Vereinbarung

Ich habe mich für die Entgeltumwandlung entschieden. An wen muss ich mich wenden?

Die Vereinbarung muss zwischen Arbeitgeber und Ihnen geschlossen werden. Ihr Personalbereich hält die Umwandlungsvereinbarung für Sie bereit. In der Vereinbarung ist insbesondere zu bestimmen, in welcher Höhe und in welchem Intervall (monatlich bzw. einmalig vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) Sie Entgelt umwandeln wollen.