Verwaltungskosten

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Für den Begünstigten fallen bei der ukdgb keine Verwaltungskosten an. Für den Arbeitgeber entstehen nur dann zusätzliche Verwaltungskosten, wenn der Begünstigte nicht ohnehin schon bei der ukdgb angemeldet ist (bspw. wegen einer vom Arbeitgeber finanzierten Versorgung).

Die Verwaltungskosten des Rückdeckungsversichers werden den laufenden Prämien entnommen, wodurch in der kalkulierten Leistung bereits dieser Aufwand enthalten ist.