Kann ich meine Ansprüche aus der Entgeltumwandlung vorzeitig zurückzahlen bzw. abfinden lassen?
Wenn ich die Altersrente vorzeitig beziehe, muss ich dann auch mit Abschlägen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen?
Worin bestehen meine Alternativen zur Entgeltumwandlung über die ukdgb?
Wenn ich mich jetzt auf einen Umwandlungsbetrag festlege, kann ich diesen später noch ändern?
Kann sich die Leistung aus der Entgeltumwandlung nach Eintritt eines Versorgungsfalles erhöhen?
Wie werde ich laufend über den Stand meiner Ansprüche unterrichtet?
Ist die Entgeltumwandlung gesichert, wenn Bürgergeld bezogen wird?
Kann ich meine Entgeltumwandlung auch nach dem Ausscheiden fortsetzen?